Autor: kanisfluh
Vorarlberg stellt Kanisfluh unter Schutz
Die Vorarlberger Landesregierung hat diese Woche die Unterschutzstellung der Kanisfluh beschlossen. Durch Verordnung wird in den Gemeinden Au, Mellau und Schnepfau ein Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ errichtet.
Die Landesregierung wolle damit sicherstellen, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh entdecken und erleben dürfen, sagt Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne).
Die Kanisfluh ist ein weitgehend isoliert stehendes Bergmassiv im zentralen Bregenzerwaldgebirge zwischen den Orten Mellau und Au. Der Berg weise mit den bemerkenswertesten Großraumbiotopen Vorarlbergs eine einzigartige Naturausstattung. „Die Kanisfluh gilt als markantester und in seiner Gestalt als eigenständigster Berg des Bregenzerwaldes. Sagenumworben und identitätsstiftend prägt er Generationen. Der Erhalt der Kanisfluh auch für unsere Kinder und Kindeskinder ist Ziel dieser Verordnung“, so Rauch in einer Aussendung.
Verankerung als Landschaftsschutzgebiet
Mit der rechtlichen Verankerung als Landschaftsschutzgebiet wird die besondere Bedeutung der Kanisfluh mit ihrem Natur- und Landschaftsraum gewürdigt. Durch die Verordnung werde die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche sowie die ordnungsgemäße jagdrechtliche Nutzung nicht eingeschränkt, so Rauch.
„Hot spot“ der Biodiversität in Vorarlberg
Der Steinbock ist über den ganzen Alpenraum verbreitet. Eine von ca. 160 Kolonien in den Alpen bildet die Kolonie Kanisfluh bis Hoher Freschen, wobei die Kanisfluh mit 70 bis 80 Tieren das Hauptgebiet ist. Peter Huemer vom Ferdinandeum in Innsbruck hat die Schmetterlingsfauna auf der Kanisfluh detailliert erhoben und 966 Schmetterlingsarten nachgewiesen, davon drei Erstnachweise für Österreich. „Die Kanisfluh ist also ein „hot spot“ der Biodiversität nicht nur in Vorarlberg, sondern in den gesamten Nordalpen“, so Rauch. „Mit der jetzigen Verordnung tragen wir diesem Umstand Rechnung und sichern ein Gebiet von einzigartiger Schönheit für künftige Generationen.“
Der Verordnung waren massive Proteste gegen den geplanten und mittlerweile abgewendeten Abbau von Kies am Fuße der Kanisfluh vorausgegangen – mehr dazu in Kein Kiesabbau an der Kanisfluh (vorarlberg.ORF.at).
Schutz für die Kanisfluh
Lange hat es gedauert, doch nun ist der Beschluss durch. Die Kanisfluh, markantes Wahrzeichen des Bregenzerwaldes, wird auch rechtlich zum Landschaftsschutzgebiet. Das gab Umweltlandesrat Johannes Rauch bekannt. Seit den 1990er-Jahren drängten die Gemeinden Au, Schnepfau und Mellau auf diese Maßnahme. Einer, der die Hoffnung auf Umsetzung nie aufgegeben hat, ist der Schnepfauer Bürgermeister Robert Meusburger. Jetzt ist er zufrieden: „Gut Ding braucht halt manchmal Weile“, kommentierte er die frohe Botschaft zufrieden.
Vereint aufgetreten
Per Verordnung wird in den drei genannten Gemeinden ein Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ errichtet. „Damit soll sichergestellt sein, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh entdecken und erleben können“, argumentiert Rauch. Der Entscheidung vorausgegangen war eine gemeinsame Stellungnahme der drei Kommunen, in der eine für alle befriedigende Kompromisslösung vorgeschlagen wurde. Sie dürfte die Sache letztlich beschleunigt haben. „Es ging unter anderem darum, die land- und forstwirtschaftliche sowie jagdrechtliche Nutzung sicherzustellen“, erklärte Tobias Bischofberger, Bürgermeister von Mellau. Das soll laut Verordnung gewährleistet bleiben.
Diskussion und Emotion
Das Ringen um das Bergmassiv sorgte in den vergangenen Jahren für viele Diskussionen, noch mehr Emotionen und heftige Gegenwehr. Erst recht, als bekannt wurde, dass die Firma Rüf am Fuß der Kanisfluh Kies abbauen möchte. Ein VN-Stammtisch im August 2017 brachte fast 500 Interessierte auf die Beine. Kurze Zeit später marschierten Vertreter der Bürgerinitiative „Üsa Kanis“ bei Landeshauptmann Markus Wallner auf und übergaben ihm 4087 Unterschriften, die für den Erhalt der Kanisfluh gesammelt worden waren. Ein Mahnfeuer auf dem Berg sollte die Dringlichkeit des Anliegens unterstreichen.
Eine von Johannes Rauch beim VN-Stammtisch angekündigte Prüfung ergab schließlich, dass bei der Kanisfluh alle im Vorarlberger Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung angeführten Kriterien für eine Unterschutzstellung vorliegen würden. Es folgten Gespräche mit den Gemeinden und ein Verordnungsentwurf. Dann kehrte Ruhe ein. Der Grund war eine Novelle. Zumindest die von Rauch im Jänner gegenüber den VN getätigte Versicherung, die Unterschutzstellung der Kanisfluh werde noch im ersten Halbjahr von der Landesregierung beschlossen, hielt. Der Schnepfauer Gemeindechef sieht die Maßnahme als wichtiges Signal, dass Einsatz und Engagement gewürdigt worden sind. VN-MM
„Auch künftige Generationen sollen die Schönheit der Kanisfluh erleben können.“
https://epaper.vn.at/lokal/vorarlberg/2020/06/04/schutz-fuer-die-kanisfluh.vn/amp
Vergelt’s Gott
Das Wahrzeichen des Bregenzerwaldes bleibt unberührt.
Lange hat es gedauert, doch nun ist der Beschluss durch. Die Kanisfluh, markantes Wahrzeichen des Bregenzerwaldes, wird rechtlich zum Landschaftsschutzgebiet. Das gab Umweltlandesrat Johannes Rauch bekannt. Seit den 1990er-Jahren drängten die Gemeinden Au, Schnepfau und Mellau auf diese Maßnahme. Einer, der die Hoffnung auf Umsetzung nie aufgegeben hat, ist der Schnepfauer Bürgermeister Robert Meusburger. Jetzt ist er zufrieden: „Gut Ding braucht halt manchmal Weile“, kommentierte er die frohe Botschaft zufrieden.
Vereint aufgetreten
Per Verordnung wird in den drei genannten Gemeinden ein Landschaftsschutzgebiet Kanisfluh errichtet. „Damit soll sichergestellt sein, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh endeckten und erleben können“, argumentiert Rauch. Der Entscheidung war eine gemeinsame Stellungnahme der drei Kommunen vorausgegangen, in der eine für alle befriedigende Kompromisslösung vorgeschlagen wurde. Sie dürfte die Sache letztlich beschleunigt haben. „Es ging unter anderem darum, die land- und forstwirtschaftliche sowie jagdrechtliche Nutzung sicherzustellen“, erklärte Tobias Bischofberger, Bürgermeister von Mellau. Das soll laut Verordnung gewährleistet bleiben.
Diskussion und Emotion
Das Ringen um das Bergmassiv sorgte in den vergangenen Jahren für viele Diskussionen, noch mehr Emotionen und heftige Gegenwehr. Erst recht, als bekannt wurde, dass die Firma Rüf am Fuß der Kanisfluh Kies abbauen möchte. Ein VN-Stammtisch im August 2017 brachte fast 500 Interessierte auf die Beine. Kurze Zeit später marschierten Vertreter der Bürgerinitiative „Üsa Kanis“ bei Landeshauptmann Markus Wallner auf und übergaben ihm 4087 Unterschriften, die für den Erhalt der Kanisfluh gesammelt worden waren. Ein Mahnfeuer auf dem Berg sollte die Dringlichkeit des Anliegens unterstreichen.
Eine von Johannes Rauch beim VN-Stammtisch angekündigte Prüfung ergab schließlich, dass bei der Kanisfluh eigentlich alle im Vorarlberger Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung angeführten Kriterien für eine Unterschutzstellung vorliegen würden. Es folgten Gespräche mit den Gemeinden und ein Verordnungsentwurf. Dann kehrte Ruhe ein. Der Grund dafür war eine Novelle. Zumindest die im Jänner von Rauch gegenüber den VN getätigte Versicherung, die Unterschutzstellung der Kanisfluh werde noch im ersten Halbjahr von der Landesregierung beschlossen, hielt. Der Schnepfauer Gemeindechef sieht die Maßnahme als wichtiges Signal, dass Einsatz und Engagement gewürdigt worden sind.
Land stellt Kanisfluh unter Schutz
Verordnung über Unterschutzstellung in Begutachtung. „Ziel dieser Verordnung ist, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh erleben dürfen.”
Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf einer Verordnung zur Unterschutzstellung der Kanisfluh zur Begutachtung versandt. Der Verordnungsentwurf sieht ein Landschaftsschutzgebiet mit Kernzone vor, welche das Ziel hat, die landschaftsbildliche Schönheit und Eigenart des Kanisfluhbergstockes zu erhalten und als naturnahen Erholungsraum zu sichern. „Ziel dieser Verordnung ist sicherzustellen, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh selbst entdecken und erleben dürfen“, erklärt Umweltlandesrat Johannes Rauch.
Ziel der Verordnung ist der Erhalt der Kanisfluh
Die Kanisfluh, ein weitgehend isoliert stehendes Bergmassiv im zentralen Bregenzerwaldgebirge zwischen den Orten Mellau und Au, ist sowohl für die Natur durch seine Großraumbiotope und Ursprünglichkeit von großer Bedeutung, als auch für die Menschen als Erholungsort. „Die Kanisfluh gilt als markantester und bekanntester Berg des Bregenzerwaldes. Sagenumworben und identitätsstiftend prägt er Generationen. Der Erhalt der Kanisfluh auch für unsere Kinder und Kindeskinder ist Ziel dieser Verordnung“, so Umweltlandesrat Johannes Rauch.
Schutzgebiet mit Kernzone
Die Verordnung sieht ein Landschaftsschutzgebiet mit Kernzone vor. Durch den vorliegenden Verordnungsentwurf wird die land- und forstwirtschaftliche sowie jagdliche Nutzung in keiner Weise eingeschränkt. Die Kernzone würdigt den Umstand, dass in der Vergangenheit die Kanisfluh als „Edelweißberg“ weithin bekannt war. Das Edelweißpflücken auf der Kanisfluh führte zur ersten Naturschutzverordnung in Vorarlberg. Das Edelweiß wurde so eine der ersten Pflanzen, die in Vorarlberg gesetzlich geschützt wurden. Heute gilt es die Steinbock-Kolonnien und Schmetterlingsfauna zu schützen. Schließlich ist die Kanisfluh nicht zuletzt auch ein Hot Spot der Biodiversität in Vorarlberg.
Der Entwurf liegt bis 26. Juli in den Gemeinden Au, Mellau und Schnepfau zur Einsicht auf.
Foto: Beitragsbild: berge.at
Kanisfluh soll unter Schutz gestellt werden
Das Land plant, die Kanisfluh im Bregenzerwald unter Schutz zu stellen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf wurde versandt und liegt in den Gemeinden Au, Mellau und Schnepfau bis zum 26. Juli zur Einsicht auf.
Der Verordnungsentwurf sieht ein Landschaftsschutzgebiet mit Kernzone vor, informierte Landesrat Johannes Rauch (Grüne) in einer Aussendung am Dienstag. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie die Jagd werde nicht eingeschränkt. Die Kernzone würdige den Umstand, dass die Kanisfluh einst als „Edelweißberg“ bekannt gewesen sei. Das Edelweißpflücken habe zur ersten Naturschutzordnung im Land geführt.
iel sei es, „die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh“ auch für zukünftige Generationen zu erhalten, so Rauch. Sie sei nicht nur durch ihre Großraumbiotope und Ursprünglichkeit von Bedeutung, sondern auch als Erholungsort für die Menschen „ein Juwel“.
„Hot spot“ der Biodiversität
Die Kanisfluh sei auch ein „Hot spot“ der Biodiversität im Land, so Rauch weiter. So halte sich eine von etwa 160 Steinbock-Kolonien in den Alpen im Gebiet auf, etwa 70 bis 80 Tiere auf der Kanisfluh. Zudem konnten 966 verschiede Schmetterlingsarten nachgewiesen werden. Bei drei davon handelte es sich um Erstnachweise in Österreich.
Die Kanisfluh war in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten, weil ein Unternehmen dort in 30 Jahren 800.000 Kubikmeter Gestein abbauen wollte. Nach heftigem Widerstand zog die Firma das Projekt schließlich zurück.
Fotos: Hanno Thurnher
Verordnung über Unterschutzstellung der Kanisfluh in Begutachtung
Presseaussendungen – Vorarlberger Landeskorrespondenz. LR Rauch: Meilenstein für Wahrzeichen des Bregenzerwaldes
Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf einer Verordnung zur Unterschutzstellung der Kanisfluh zur Begutachtung versandt. Der Entwurf liegt bis 26. Juli in den Gemeinden Au, Mellau und Schnepfau zur Einsicht auf. Der Verordnungsentwurf sieht ein Landschaftsschutzgebiet mit Kernzone vor, welche das Ziel hat, die landschaftsbildliche Schönheit und Eigenart des Kanisfluhbergstockes zu erhalten und als naturnahen Erholungsraum zu sichern. „Ziel dieser Verordnung ist sicherzustellen, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh selbst entdecken und erleben dürfen“, erklärt Umweltlandesrat Johannes Rauch.
„Die Kanisfluh ist sowohl für die Natur durch seine Großraumbiotope und Ursprünglichkeit von großer Bedeutung, als auch für die Menschen als Erholungsort ein Juwel.“ Die Kanisfluh ist ein weitgehend isoliert stehendes Bergmassiv im zentralen Bregenzerwaldgebirge zwischen den Orten Mellau und Au. „Die Kanisfluh gilt als markantester und bekanntester Berg des Bregenzerwaldes. Sagenumworben und identitätsstiftend prägt er Generationen. Der Erhalt der Kanisfluh auch für unsere Kinder und Kindeskinder ist Ziel dieser Verordnung“, freut sich Umweltlandesrat Johannes Rauch.
Die Verordnung sieht ein Landschaftsschutzgebiet mit Kernzone vor. Durch den vorliegenden Verordnungsentwurf wird die land- und forstwirtschaftliche sowie jagdliche Nutzung in keiner Weise eingeschränkt. Die Kernzone würdigt den Umstand, dass in der Vergangenheit die Kanisfluh als „Edelweißberg“ weithin bekannt war. Das Edelweißpflücken auf der Kanisfluh führte zur ersten Naturschutzverordnung in Vorarlberg. Das Edelweiß wurde so eine der ersten Pflanzen, die in Vorarlberg gesetzlich geschützt wurden.
„Hot spot“ der Biodiversität in Vorarlberg
Der Steinbock ist über den ganzen Alpenraum verbreitet. Eine von ca. 160 Kolonien in den Alpen bildet die Kolonie Kanisfluh bis Hoher Freschen, wobei die Kanisfluh mit 70 bis 80 Tieren das Hauptgebiet ist. Peter Huemer vom Ferdinandeum in Innsbruck hat die Schmetterlingsfauna auf der Kanisfluh detailliert erhoben und 966 Schmetterlingsarten nachgewiesen, davon drei Erstnachweise für Österreich. „Die Kanisfluh ist also ein „hot spot“ der Biodiversität nicht nur in Vorarlberg, sondern in den gesamten Nordalpen“, so Umweltlandesrat Rauch. „Mit dem vorliegenden Verordnungs-Entwurf tragen wir diesem Umstand Rechnung und sichern ein Gebiet von einzigartiger Schönheit für künftige Generationen.“
Foto: VLK
Kritik bei Behördenverfahren zu Kiesabbau in Au
Das Behördenverfahren zum geplanten Kiesabbau der Firma Rüf in Au ist am vergangenen Donnerstag durchgeführt worden. Kritik gibt es an möglichen Auswirkungen auf den Auwald. Die Betreiber sind optimistisch, die Gemeinde unterstützt das Vorhaben.
Beim Behördenverfahren habe es durchaus kritische Töne gegeben, so Anna Waibel von der Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg. Die Sachverständigenseite habe vor allem ins Treffen geführt, dass der Kiesabbau Auswirkungen auf den Auwald entlang der Bregenzerach haben könnte. Dabei handle es sich um „einen der bedrohtesten und artenreichsten Lebensräume, die wir in Vorarlberg haben“, so Waibel. Betroffen sei der Auwald im Bereich der Zufahrt und auch im Bereich des geplanten Kiesabbaus.
Gemeindechef: Ersatzflächen stehen bereit
Laut Bürgermeister Andreas Simma könnten dem Projekt zwischen 1.000 und 2.000 Quadratmeter Auwald zum Opfer fallen, der größte Teil bleibe aber unberührt. Außerdem würden Ersatzflächen angeboten – und zwar gleich neben dem Baufeld. Simma lässt an seiner Unterstützung keinen Zweifel: „Die Gemeinde trägt das Projekt mit.“ Der Kiesabbau in Au habe sich bei der Variantenprüfung als beste Variante herausgestellt.
Erreichbar wäre die Abbaustelle über die Bregenzerach über eine mobile Brücke, die kurzfristig wieder abgebaut werden kann. Neben der neuen Kieshalde soll auch ein Kies-Lagerplatz errichtet werden. Das Problem beim Lagerplatz sei, dass damit ein komplett neuer Landschaftsbereich erschlossen werde, sagt Waibel. Sie will jetzt die noch ausstehenden Gutachten abwarten, dann werde die Naturschutzanwaltschaft ihre abschließende Stellungnahme formulieren.
100.000 Kubikmeter Kies erwartet
Bei der Firma Rüf ist man optimistisch, bald mit dem Kiesabbau beginnen zu können, sagt Pressesprecher Martin Dechant. Beim Unternehmen erwartet man sich rund 100.000 Kubikmeter Kies. Mit dieser Menge könne der Bedarf für maximal sechs Jahre gedeckt werden, so Dechant. Danach brauche es eine langfristige Lösung. Derzeit muss das Unternehmen den Bedarf über große Kiesimporte abdecken.