Die Kanis GmbH hat den gesamten Bergstock mit Schurfrechten zugepflastert. Die Motive sind unklar. Der Bergstock der Kanisfluh im Bregenzerwald scheint bei Kiesabbau- und Bergbau-Unternehmen sehr begehrt zu sein. Denn die Verantwortlichen des Bau- und Transportunternehmens Rüf in Au sind nicht die einzigen, die sich für die dortigen Gesteins-Rohstoffvorkommen interessieren. Im Sommer 2017 haben Zuständige der Kanis GmbH aus Wolfurt in mehreren Bereichen des Bergstockes sogenannte Schurfrechte gemäß Mineralrohstoffgesetz bei der Montanbehörde beantragt, welche beim Wirtschaftsministerium in Wien angesiedelt ist.
Insgesamt zehn dieser Schurfrechte auf kreisrunden Flächen mit einem Durchmesser von jeweils 850 Meter am gesamten Bergstock wurden vonseiten der Behörde verliehen. Diese Informationen wurden auf Anfrage bestätigt. Ein Kartenausschnitt zeigt, dass der Bergstock der Kanisfluh mit diesen kreisrunden Schurfrechten regelrecht zugepflastert ist. Zudem befinden sich einzelne dieser Rechte am nördlichen Wandfuß. Dort, wo Rüf den Kiesabbau durchführen möchte.
Gewinnungsrecht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass Schurfrechte nicht mit Abbau- beziehungsweise Gewinnungsrechten gleichgesetzt werden dürfen. Schurfberechtigungen stellen sogenannte Aufsuchungsberechtigungen dar. Im Rahmen dessen sind das Erschließen und das Untersuchen natürlicher Vorkommen bergfreier mineralischer Rohstoffe zum Feststellen der Abbauwürdigkeit erlaubt. Schurfberechtigungen berechtigen also nicht automatisch zum Bergbau. Dies muss in gesonderten Verfahren bewilligt werden. Darüber hinaus bedarf das Ausüben dieser Schurfrechte vor Ort immer der Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer.
Im Mineralrohstoffgesetz heißt es in Paragraph 147: „Vor Benützung der Oberfläche und des oberflächennahen Bereiches von fremden Grundstücken oder Teilen von solchen zur Ausübung der […] angeführten Tätigkeiten hat der Bergbauberechtigte die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen.“
Die Beantragung und Verleihung von Schurfrechten durch die Montanbehörde bedarf unterdessen nicht der Zustimmung des Grundeigentümers. Die Kanis GmbH in Wolfurt wurde 2013 gegründet und gehört gemäß Firmenbuch zu 100 Prozent Carla Gorga. Als Geschäftsführer ist der Bergbauunternehmer Hermann Albrecht aus dem Bregenzerwald eingetragen. Der Lebensgefährte von Carla Gorga bestätigte, dass vonseiten der Kanis GmbH diese Schurfrechte beantragt und verliehen bekommen habe. „Weitere Detailinformationen möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt geben“, hieß es.
Damit bleibt offen, welche Motive hinter dem Beantragen dieser zehn Schurfrechte stehen, die ab Verleihung fünf Jahre gelten und im Bedarfsfall möglicherweise um fünf Jahre verlängert werden können. Hermann Albrecht ist auch Geschäftsführer der Bild-Stein Sand-Stein-Bruch GmbH. Die Firma mit Sitz in Wolfurt betreibt im Schwarzachtobel einen Steinbruch. Dieses Unternehmen gehört fast zur Gänze Carla Gorga.
Sollte hinter diesen Schurfrechten kein wirkliches bergbauliches Interesse, sondern die Absicht stehen, das Abbauvorhaben der Gebrüder Rüf hinauszuzögern, so dürfte das wohl nicht funktionieren. Denn Rüf benötigt für die Beantragung eines Kiesabbaues im Vorfeld keine Schurfberechtigung. Verzögerung. Befragte Juristen verweisen darauf, dass Schurfberechtigungen lediglich verzögernden Einfluss auf andere Schurfberechtigungen im gleichen Gebiet hätten, die später beantragt wurden. Diese blockieren allerdings keine Abbauvorhaben durch andere Unternehmen. Zudem bräuchte die Kanis GmbH zum Schurfen an der Oberfläche oder im oberflächennahen Bereich wie erwähnt immer auch die Zustimmung der Grundeigentümer.
Bericht Von Günter Bitschnau (wirtschaftspresseagentur)
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