Land stellt Kanisfluh unter Schutz

Verordnung über Unterschutzstellung in Begutachtung. „Ziel dieser Verordnung ist, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh erleben dürfen.”

Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf einer Verordnung zur Unterschutzstellung der Kanisfluh zur Begutachtung versandt. Der Verordnungsentwurf sieht ein Landschaftsschutzgebiet mit Kernzone vor, welche das Ziel hat, die landschaftsbildliche Schönheit und Eigenart des Kanisfluhbergstockes zu erhalten und als naturnahen Erholungsraum zu sichern. „Ziel dieser Verordnung ist sicherzustellen, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh selbst entdecken und erleben dürfen“, erklärt Umweltlandesrat Johannes Rauch.

Ziel der Verordnung ist der Erhalt der Kanisfluh

Die Kanisfluh, ein weitgehend isoliert stehendes Bergmassiv im zentralen Bregenzerwaldgebirge zwischen den Orten Mellau und Au, ist sowohl für die Natur durch seine Großraumbiotope und Ursprünglichkeit von großer Bedeutung, als auch für die Menschen als Erholungsort. „Die Kanisfluh gilt als markantester und bekanntester Berg des Bregenzerwaldes. Sagenumworben und identitätsstiftend prägt er Generationen. Der Erhalt der Kanisfluh auch für unsere Kinder und Kindeskinder ist Ziel dieser Verordnung“, so Umweltlandesrat Johannes Rauch.

Schutzgebiet mit Kernzone

Die Verordnung sieht ein Landschaftsschutzgebiet mit Kernzone vor. Durch den vorliegenden Verordnungsentwurf wird die land- und forstwirtschaftliche sowie jagdliche Nutzung in keiner Weise eingeschränkt. Die Kernzone würdigt den Umstand, dass in der Vergangenheit die Kanisfluh als „Edelweißberg“ weithin bekannt war. Das Edelweißpflücken auf der Kanisfluh führte zur ersten Naturschutzverordnung in Vorarlberg. Das Edelweiß wurde so eine der ersten Pflanzen, die in Vorarlberg gesetzlich geschützt wurden. Heute gilt es die Steinbock-Kolonnien und Schmetterlingsfauna zu schützen. Schließlich ist die Kanisfluh nicht zuletzt auch ein Hot Spot der Biodiversität in Vorarlberg.

Der Entwurf liegt bis 26. Juli in den Gemeinden Au, Mellau und Schnepfau zur Einsicht auf.

Quelle

Foto: Friedrich Böhringer – VLK
Beitragsbild: berge.at