Schnepfau will Naturschutzgebiet statt Kiesgrube
Das Katz- und Maus-Spiel der Firma Rüf soll endlich eine Ende haben, sagt der Schnepfauer Bürgermeister Robert Meusburger. Man wolle nicht länger nur auf die Pläne der Firma Rüf in der Gemeinde reagieren müssen, sondern selbst aktiv werden. Deshalb habe die Gemeindevertretung beschlossen, das geplante Abbaugebiet in der Parzelle Enge unter örtlichen Naturschutz zu stellen. Für uns die einzige Möglichkeit, sich aktiv gegen die Pläne zu wehren, sagt Meusburger.
Drei Stellungnahmen gegen die Verordnung
Während der vierwöchigen Begutachtungsfrist sind bei der Gemeinde in Schnepfau drei Stellungnahmen gegen die Verordnung eingegangen – darunter auch eine der Firma Rüf, so Meusburger. Die Unterlagen wurden nun an die Landesregierung geschickt. Diese muss die Verordnung freigeben – erst dann ist sie rechtskräftig.
Schwierige rechtliche Ausgangsposition
Mittels Naturschutz dürfe man keine Betriebe verhindern, sagt der renommierte Professor für Verwaltungsrecht, Bernd-Christian Funk. Eine Unter-Schutz-Stellung nur aus dem Grund, eine an sich rechtmäßige Schotter-Gewinnung zu verhindern, sei ein Eingriff in grundheitliche Freiheiten. Dabei gehe es um die Freiheit, einen Erwerbszweig in Form einer Schottergewinnung ausüben zu dürfen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sagt Funk.
„Grund für die Widmung muss der Naturschutz sein“
Der gleichen Meinung ist der Vorarlberger Professor für öffentliches Recht, Peter Bußjäger. Der Grund müsse schon der Naturschutz sein. Oder wie es konkret im Gesetz heißt: Eine Verordnung dürfe man erlassen wenn ein besonderer Schutz der Natur sowie der Landschaft auf Grund ihrer Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Ohne dass Bußjäger das Gebiet konkret kennt, schätzt er die Situation bei der Kanisfluh so ein, dass sich das – Zitat – „schon argumentieren lasse.“ Wenn die Kriterien des Vorarlberger Naturschutz-und Landschaftsschutzgesetzes erfüllt sind, darf bzw. muss man ein Gebiet unter Schutz stellen, sagt auch Professor Funk. Man müsste sich aber auch die Vereinbarkeit von Naturschutz und Kiesgewinnung anschauen. Bei den Untersuchungen zur Schutzwürdigkeit müsste man zudem die Natura 2000-Regeln der EU beachten.
Eigentum der Landwirte „wird beschränkt“
Professor Karl Weber von der Universität Innsbruck sieht mehrere Dinge bei einer möglichen Naturschutz-Widmung problematisch: Zum einen – sagt Weber – scheint es aus einem Anlass zu passieren und Anlassgesetzgebungen seien immer kritisch. Zudem würde das Eigentum der Landwirte, die die Flächen im Schutzgebiet besitzen, wesentlich beschränkt. Weiters, sagt Weber, müsse die Entscheidung ein Gebiet als Naturschutzgebiet aus zu weisen verhältnismäßig sein.
Kies-Diskussion über Gemeindegrenzen hinweg
Der geplante Kiesabbau in Schnepfau bleibt weiterhin ein heißes Eisen. Fast wöchentlich sind Leserbriefe von Gegnern des Projektes zu lesen. Selbst der bekannte Gerichtspsychiater Reinhard Haller – ein gebürtiger Mellauer – stellt sich in die Öffentlichkeit und sieht den „heiligen Berg“ der Bregenzerwälder in Gefahr.
Etwas weiter entfernt – im vorderen Bregenzerwald – sieht man die Sache anders. Der Bürgermeister von Langen und selbst Transportunternehmer, Josef Kirchmann, spricht sich klar für einen Kiesabbau im Bregenzerwald aus: Ansonsten werde das billige Kies aus dem Allgäu – über den Vorderwald – geholt, denn laut Kirchmann ist es egal, ob das Kiesprojekt in Schnepfau bewilligt wird oder nicht, Kies wird weiterhin im Bregenzerwald benötigt und das in großen Mengen.
800.000 Kubikmeter in 30 Jahren
Das Unternehmen pant an der Nordseite der Kanisfluh in der Parzelle Engevorsäße ein Projekt – doppelt so groß wie die Variante an der L200. 800.000 Kubikmeter Gestein sollen in 30 Jahren abgebaut werden. Laut ersten Einschätzungen würden an Spitzentagen bis zu 200 Lkw-Fahrten anfallen.
Das örtliche Schutzgebiet würde 100 ha umfassen und in westlicher Richtung bis an die Gemeindegrenze von Mellau, in nördlicher Richtung bis zur Bregenzerach, in östlicher Richtung bis zu der genehmigten Kiesabbaustätte der Firma Felder im Höpperne-Vorsäß bzw. dem Wirmboden-Vorsäß und in südlicher Richtung bis zum Kanisfluhmassiv reichen.