Anlässlich seines Besuchs bei der Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltung „FAQ-Bregenzerwald“, informierte sich der weltbekannte Mellauer Biochemiker Norbert Bischofberger über
Das Wahrzeichen des Bregenzerwaldes bleibt unberührt.
Lange hat es gedauert, doch nun ist der Beschluss durch. Die Kanisfluh, markantes Wahrzeichen des Bregenzerwaldes, wird rechtlich zum Landschaftsschutzgebiet. Das gab Umweltlandesrat Johannes Rauch bekannt. Seit den 1990er-Jahren drängten die Gemeinden Au, Schnepfau und Mellau auf diese Maßnahme. Einer, der die Hoffnung auf Umsetzung nie aufgegeben hat, ist der Schnepfauer Bürgermeister Robert Meusburger. Jetzt ist er zufrieden: „Gut Ding braucht halt manchmal Weile“, kommentierte er die frohe Botschaft zufrieden.
Vereint aufgetreten
Per Verordnung wird in den drei genannten Gemeinden ein Landschaftsschutzgebiet Kanisfluh errichtet. „Damit soll sichergestellt sein, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh endeckten und erleben können“, argumentiert Rauch. Der Entscheidung war eine gemeinsame Stellungnahme der drei Kommunen vorausgegangen, in der eine für alle befriedigende Kompromisslösung vorgeschlagen wurde. Sie dürfte die Sache letztlich beschleunigt haben. „Es ging unter anderem darum, die land- und forstwirtschaftliche sowie jagdrechtliche Nutzung sicherzustellen“, erklärte Tobias Bischofberger, Bürgermeister von Mellau. Das soll laut Verordnung gewährleistet bleiben.
Diskussion und Emotion
Das Ringen um das Bergmassiv sorgte in den vergangenen Jahren für viele Diskussionen, noch mehr Emotionen und heftige Gegenwehr. Erst recht, als bekannt wurde, dass die Firma Rüf am Fuß der Kanisfluh Kies abbauen möchte. Ein VN-Stammtisch im August 2017 brachte fast 500 Interessierte auf die Beine. Kurze Zeit später marschierten Vertreter der Bürgerinitiative „Üsa Kanis“ bei Landeshauptmann Markus Wallner auf und übergaben ihm 4087 Unterschriften, die für den Erhalt der Kanisfluh gesammelt worden waren. Ein Mahnfeuer auf dem Berg sollte die Dringlichkeit des Anliegens unterstreichen.
Eine von Johannes Rauch beim VN-Stammtisch angekündigte Prüfung ergab schließlich, dass bei der Kanisfluh eigentlich alle im Vorarlberger Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung angeführten Kriterien für eine Unterschutzstellung vorliegen würden. Es folgten Gespräche mit den Gemeinden und ein Verordnungsentwurf. Dann kehrte Ruhe ein. Der Grund dafür war eine Novelle. Zumindest die im Jänner von Rauch gegenüber den VN getätigte Versicherung, die Unterschutzstellung der Kanisfluh werde noch im ersten Halbjahr von der Landesregierung beschlossen, hielt. Der Schnepfauer Gemeindechef sieht die Maßnahme als wichtiges Signal, dass Einsatz und Engagement gewürdigt worden sind.