Anlässlich seines Besuchs bei der Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltung „FAQ-Bregenzerwald“, informierte sich der weltbekannte Mellauer Biochemiker Norbert Bischofberger über
Debatte um Kanisfluh geht munter weiter
Unterschutzstellung der Kanisfluh ist Thema einer Anfragebeantwortung. Das Pro und Kontra einer Unterschutzstellung der Kanisfluh im Bregenzerwald läuft seit Längerem. Und lässt keine(n) kalt. Zu einem VN-Stammtisch, bei dem Befürworter und strikte Gegner eines geplanten Kiesabbaues durch die Firma Rüf am Podium saßen, waren mehr als 500 Besucher nach Schnepfau gekommen. Jetzt liegt die Beantwortung einer Anfrage der Abgeordneten der Grünen, Adi Groß, Christoph Metzler und Sandra Schoch, an Landesrat Johannes Rauch (58, Grüne) vor. Im Hinblick auf die Abwägung der unterschiedlichen Interessen stelle sich auf die Frage, ob das Argument der mangelnden Versorgung des Bregenzerwaldes mit Baurohstoffen, sollte die Kiesgewinnung an der Kanisfluh genehmigt werden, „überhaupt einer sachlichen àœberprüfung entlang der Fakten standhält“. Aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes werde „die ökologische landschaftsbildliche Bedeutung der Kanisfluh als sehr hoch eingeschätzt“, schreibt Rauch in seiner Beantwortung.
Land kann Schutz verordnen
„Aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes wird die ökologische landschaftsbildliche Bedeutung der Kanisfluh als sehr hoch eingeschätzt“, schreibt Rauch. Als bedeutendste Expertise zu diesem Thema gelte das Biotopinventar Vorarlbergs, sagt Rauch.
„Daneben gibt es eine Expertise der Fachabteilung über eine Unterschutzstellung der Kanisfluh.“ Gemäß dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) könnten Gebiete mit einer Verordnung der Landesregierung zu Europaschutzgebieten erklärt werden.
Nachsatz: „Um den Bereich Kanisfluh in seiner Einmaligkeit gesamthaft erhalten zu können, wäre wohl die Kategorie Europaschutz- oder Naturschutzgebiet anzustreben.“ Für eine Unterschutzstellung wäre jedenfalls eine Schutzgebietsverordnung mit einem Abgrenzungsvorschlag zu erarbeiten „und mit den betroffenen Gemeinden zu besprechen“, meint Rauch und verweist auf ein Schreiben aus dem Jahr 2010 der Firma Ros-Rock Steinbruch, deren Mehrheitseigentümer die Gebrüder Rüf sind. In diesem Schreiben werde das Land darauf hingewiesen, dass der Bedarf an Baurohstoffen in der Region bis 2019 gedeckt sei. VN-tw
Aber man kann als Politiker nicht dauernd den Kopf einziehen. Wenn jemand im Land auf die Idee kommt, an der Nordseite der Kanisfluh 800.000 Kubikmeter Gestein abzubauen, dann hätte ein Landeshauptmann die verdammte Pflicht, die Herren an den Tisch zu laden und ihnen im Interesse des Landes zu erklären, dass dies gerade bei der Kanisfluh in dieser europaweit angesehenen Tourismusregion nicht möglich ist. Damit wäre auch der Betreiberfirma gedient, die wahrscheinlich schon einiges Geld in diese verirrte Idee investiert hat. Es gibt einen feinen Unterschied: Man kann als Politiker ein Land verwalten oder führen. Wenn man Vorarlberg nur verwaltet, wird man mit Hinweis auf den Rechtsstaat einen Betreiber beim Wunsch nach einem Kiesabbau an der Kanisfluh auf die Bezirkshauptmannschaft verweisen, dort ein Verfahren eröffnen, vielleicht Alternativen prüfen und hoffen, dass die Amtssachverständigen wissen, bei wem sie angestellt sind. Wenn man aber ein Land führt, wird man bei einem ersten Gespräch auf die möglichen Verfahren verweisen, aber gleich auch erklären, dass die Verwirklichung dieser abstrusen Idee an dieser Stelle dem Tourismus unwiederbringlichen Schaden zufügen würde, vom Landschaftsschutz ganz zu schweigen.

















































































































