Mit großer Freude begrüßt der Naturschutzbund Vorarlberg die Unterschutzstellung der Kanisfluh. Mit dieser Verordnung hat sie einen „Schutzmantel“ (VN-Titelseite, 5.6.20) bekommen. Damit wird hier dem Eigenwert der Natur endlich der richtige Stellenwert eingeräumt gegenüber einer Degradierung dieses bewunderten und geliebten Symbolberges als Steinbruch.
Seit dem Sommer 2017 hat sich der Naturschutzbund, zusammen mit der Bürgerinitiative „Üsa Kanis“, dem Alpen- und Alpenschutzverein, für diesen geologisch ganz besonderen Berg mit seiner Flora und Fauna eingesetzt. Übrigens wurde bereits 1892 zum Schutze des damaligen Edelweißreichtums der „Kanis“ das erste Naturschutzgesetz erlassen. Aber schon der Bericht zur Landtagssitzung vom Dezember 1886 vermerkt die Bemühungen um eine Verordnung. Wie sich die Vorlaufzeiten gleichen.